Ein bisschen mehr Wissen zu diesem Thema
Im Juli
2018 habe ich einen Artikel über ADHS und meine Meinung dazu geschrieben.
Das Thema interessierte mich schon immer, daher habe ich mich auch viel damit
befasst. Weniger mit den gängigen Meinungen, mehr mit alternativen Ideen und
Gedanken. So lernte ich vor einigen Jahren Franz Horst Wimmer kennen und
schätzen. Seine Sicht als Kriminalbeamter in der
Drogenfahndung zu
diesem Thema stärkte mein Gefühl dazu noch einmal.
Ich freue
mich, ihn für diesen zweiteiligen Artikel für Hundert Welten gewinnen zu
können. Hier also das Thema ADHS und Medikamentierung von einer anderen Seite:
Deutlicher Anstieg in der Verordnung von Medikamenten
Lassen Sie mich, um die Frage zu beantworten, so beginnen.
Im Jahr 1993 wurden nach statistischen Zahlen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 35
Kilogramm METHYLPHENIDAT haltiger Medikamente, wie RITALIN®, MEDIKINET® und
CONCERTA® verordnet. Diese Medikamente sind dem Betäubungsmittelgesetz (Anlage
III) unterstellt und werden bei ADS, ADHS oder Narkolepsie verordnet.
Behandelt wurden meist Kinder und Jugendliche. Für
Erwachsene war die Verordnung nur im Rahmen einer sogenannten OFF
LEVEL-Verordnung in Ausnahmefällen möglich, d.h. der Arzt musste die Behandlung
besonders begründen und die Patienten mussten die Medikamente selbst bezahlen.
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