Ein bisschen mehr Wissen zu diesem Thema
Im Juli 2018 habe ich einen Artikel über ADHS und meine Meinung dazu geschrieben. Das Thema interessierte mich schon immer, daher habe ich mich auch viel damit befasst. Weniger mit den gängigen Meinungen, mehr mit alternativen Ideen und Gedanken. So lernte ich vor einigen Jahren Franz Horst Wimmer kennen und schätzen. Seine Sicht als Kriminalbeamter in der Drogenfahndung zu diesem Thema stärkte mein Gefühl dazu noch einmal.
Ich freue mich, ihn für diesen zweiteiligen Artikel für Hundert Welten gewinnen zu können. Hier also das Thema ADHS und Medikamentierung von einer anderen Seite:
Deutlicher Anstieg in der Verordnung von Medikamenten
Lassen Sie mich, um die Frage zu beantworten, so beginnen. Im Jahr 1993 wurden nach statistischen Zahlen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 35 Kilogramm METHYLPHENIDAT haltiger Medikamente, wie RITALIN®, MEDIKINET® und CONCERTA® verordnet. Diese Medikamente sind dem Betäubungsmittelgesetz (Anlage III) unterstellt und werden bei ADS, ADHS oder Narkolepsie verordnet.
Behandelt wurden meist Kinder und Jugendliche. Für Erwachsene war die Verordnung nur im Rahmen einer sogenannten OFF LEVEL-Verordnung in Ausnahmefällen möglich, d.h. der Arzt musste die Behandlung besonders begründen und die Patienten mussten die Medikamente selbst bezahlen.
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