War RITALIN® der Anfang von steigendem Substanzmissbrauch? (Teil 2)

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ADHS und Ritalin - Teil 2

Substanzmissbrauch im großen Stil

Vor 2 Wochen konnten Sie den ersten Teil des Artikels von Franz Horst Wimmer lesen, hier geht es mit dem zweiten Teil weiter.

Neben hohen Verordnungsmengen METHYLPHENIDAT-haltiger Medikamente ist Substanzmissbrauch in unser Gesellschaft ein brisantes Thema. Fast 1,5 Milliarden Medikamentenpackungen werden jährlich verkauft. Fast die Hälfte sind rezeptfreie Präparate, die aber weder unwirksam, noch in Bezug auf Verkehrs- und Arbeitssicherheit unbedenklich sind, wie manche annehmen (Quelle: Jahrbuch Sucht der DHS e.V.)  Betrachtet man die Lage genauer stellt man fest, dass viele dieser Mittel missbräuchlich eingesetzt werden. Die Häufigkeit von Substanzmissbrauch und die Wirkung der Medikamente, werden von vielen Menschen, auch in Industrie und Wirtschaft, unterschätzt.

METHYLPHENIDAT zur Steigerung von Konzentration und Leistungsfähigkeit, als Neuro-Dopingmittel, eingesetzt, spielt dabei neben Sportdopingmitteln, Benzodiazepinen oder Fentanyl eine Rolle.

Leider existieren wenig konkrete statistische Zahlen über den Missbrauch, obwohl die Auswirkungen auf die Menschen, die Arbeits- und Verkehrssicherheit enorm sind. Milliardenschäden entstehen jährlich durch Ausfallzeiten, Qualitätseinbußen oder auch Regresse. Managermagazine und Fachzeitschriften warnen. Aber – noch – gibt es viel zu wenig Reaktionen.

Doping auf allen Ebenen

Dabei gibt es neben den rein therapeutischen Aspekten viele Lebensbereiche in denen der Einfluss von Medikamenten, egal ob ärztlich verordnet oder missbräuchlich verwendet zu großen Problemen führen kann. „RITALIN war nur der Anfang“ begann vor einigen Jahren der Artikel eines Managermagazins. Und die Aussage stimmt. Denn nach der massiven Nutzung von METHYLPHENIDAT-Präparaten folgten andere Mittel um – ohne therapeutische Notwendigkeit – Angstgefühle zu senken, Leistung und Konzentration zu steigern, Muskelwachstum anzuregen oder einfach um – subjektiv empfunden – ein besseres Lebensgefühl zu haben. Die Motive für Substanzmissbrauch sind unterschiedlich. Die Folgen ebenfalls!

Folgen, die keiner ahnt!

Wussten Sie, dass Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis abgelehnt wurden, weil die Antragsteller ärztliche verordnete Medikamente einnahmen, die unter das BtMG fielen? Nur nach einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU) war es möglich eine Fahrerlaubnis (Führerschein) zu erhalten.

Wussten Sie, dass zum Grenzübertritt in ein Schengen Land eine Bescheinigung nach Art 75 des Schengener Durchführungsabkommen nötig ist, um nicht als „Drogenschmuggler“  Probleme mit den Strafverfolgungsbehörden zu bekommen?

Nicht genug? Bestehen Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen, Kfz-Versicherungen oder auch Krankenversicherungen und die Versicherungsunternehmen waren nicht davon informiert worden, dass der Versicherungsnehmer betäubungsmittelhaltige Medikamente einnehmen muss, kann dies dazu führen, dass die Versicherung im Versicherungsfall nicht oder nur bedingt zur Zahlung des Schadens verpflichtet ist.

Deshalb sollten Sie sich bereits vor Beginn einer Behandlung mit betäubungsmittelhaltigen Präparten gründlich über das gesamte Spektrum der möglichen Folgen zu informieren.

Der Erwerb und Besitz der betäubungsmittelhaltigen Präparate ist dann nicht zu beanstanden, wenn ein Arzt die Mittel nach den Kriterien des BtMG (§ 13 BtMG) verordnet, sich der Patient genau an die ärztlichen Anweisungen hält und die Mittel ordnungsgemäß in der Apotheke kauft.

Aber auch dann ergeben sich Verpflichtungen, deren Nichtbeachtung rechtlich geahndet werden könnten, unabhängig davon ob die Mittel ärztlich verordnet oder missbräuchlich besessen und eingenommen werden.

Leider fehlt es oft an interdisziplinärer Aufklärung zu betäubungsmittelhaltigen Medikamenten und deren Einfluss auf das Alltagsleben. Share on X

Wie konnte es zur massiven Steigerung von Substanzmissbrauch kommen?

Nach meinen Erfahrungen könnte es zum einen an der hohen Verordnungsmenge METHYLPHENIDAT haltiger Präparate gelegen haben und zum anderen am Drang vieler Mitmenschen, sich immer mehr selbst zu optimieren und dazu auch leichtfertig auf betäubungsmittelhaltige Substanzen zuzugreifen.

Durch die Masse der ärztlichen Verordnungen von METHYLPHENIDAT entstand bei Vielen der Eindruck, dass Medikamente, die in großen Mengen Kindern und Jugendlichen gegeben werden um Konzentration und Leistungsfähigkeit zu verbessern, doch optimal für Diejenigen geeignet wären, denen es im Arbeitsbereich genau an diesen Eigenschaften fehlt.  Deshalb ist der  missbräuchliche Einsatz amphetaminähnlich wirkender Präparate leider sehr verbreitet. Er geschieht meist im Dunkelfeld. Hier verstecken sich viele Medikamente für den Substanzmissbrauch.

Lässt sich der Leistungsdruck nicht mehr anders ertragen?

Illegaler Handel oder Besitz – beispielsweise durch den Bezug aus dem Internet oder durch Privathandel – sind zum Beispiel nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst und verzerren dadurch das tatsächliche Lagebild.

Doch die ‚Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.’ (DHS) publizierte im ‚Jahrbuch Sucht’ statistische Zahlen zu Missbrauch und Sucht in Deutschland. Dabei geht es um die unterschiedlichsten Suchtstoffe und zunehmenden Substanzmissbrauch. METHYPHENIDAT (Stimulantien) taucht in den Publikationen immer wieder auf.

Glaubt man einer Publikation der DAK aus dem Jahre 2015, haben ca. 3 Millionen Arbeit- oder Versicherungsnehmer regelmäßig leistungssteigernde und Aufmerksamkeit steigernde Präparate eingenommen. Ob da METHYLPHENIDAT auch vertreten war?

Medikamente mit dem Inhaltsstoff METHYLPHENIDAT passen in diese Gruppe und werden auch eingenommen, wenn es um Neuro-Enhancement, Sportdoping oder Leistungssteigerung geht. Dabei werden die Mittel aber oft nicht auf legalem Weg erworben, was ein Verstoß gegen das BtMG sein kann.

Es sollte viel mehr Aufklärungsarbeit betrieben werden, um über alle Vor- und Nachteile von RITALIN® & Co. und auch andere hochwirksame Medikamentengruppen interdisziplinär aufzuklären und zum Nachdenken anzuregen. Das betrifft die ärztliche Verordnung und die Gefahren des Missbrauchs. Wichtig erscheint mir auch, Behandlungsalternativen aufzuzeigen, aber auch auf Folgen hinzuweisen, die auftreten können, wenn man sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften hält.

Einige Beispiele zu gesetzlichen Vorschriften:

  • Reisen in Schengen-Länder:

Reist man mit ärztlich verordneten, betäubungsmittelhaltigen Medikamenten in Länder in den das Schengen Abkommen gilt, muss eine Bescheinigung zum Mitführen betäubungsmittelhaltiger Medikamente, gemäß Art. 75 des Schengener Durchführungsabkommens mitgeführt werden.

Diese Bescheinigung kennen die Ärzte, müssen sie mit den geforderten Daten ausfüllen und anschließend von der Genehmigungsbehörde, in Bayern vom staatlichen Gesundheitsamt, bestätigen lassen. (Hinweis: Das Formblatt finden Sie auch im Internet)

Fehlt diese Bescheinigung beim Grenzübertritt, kann ein Drogenschmuggel vorliegen, der strafrechtlich verfolgt werden muss.

  • Versicherungen:

Verträge für Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeits- aber auch die Kfz-Versicherung. können ganz oder zum Teil unwirksam werden, wenn die Versicherung nicht von der Einnahme betäubungsmittelhaltiger Medikamente informiert ist.

Hier ist in jedem Fall anzuraten, den Einzelfall mit Vertretern des jeweiligen Versicherungsunternehmens  zu besprechen.

  • Teilnahme am Straßenverkehr:

Werden betäubungsmittelhaltige Medikamente eingenommen, muss man sich im Klaren darüber sein, dass man ein sogenanntes anderes berauschendes Mittel im Sinne des Strafgesetzbuches einnimmt.

Nun gibt es in Deutschland bei der Einnahme solcher Mittel im Strafgesetzbuch zwar keine Höchstgrenzen wie bei Alkohol, aber die Lage kann problematisch werden, wenn Ausfallerscheinungen auftreten oder die Medikamente bzw. deren Wirkung ursächlich für einen Unfall waren.

In solchen Fällen können die Tatbestandsmerkmale von strafrechtlichen Bestimmungen, wie § 316 StGB –Trunkenheit im Verkehr – oder § 315c StGB – Straßenverkehrsgefährdung – erfüllt sein.

Das gilt im Übrigen nicht nur für Kraftfahrzeuge, sondern auch – so sieht es das Gesetz vor – für Fahrzeuge (z.B. Fahrräder).

Wichtig ist auch zu wissen, dass die Einnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten zur Verweigerung oder zum Entzug einer Fahrerlaubnis führen kann. Zu diesem Punkt sollten Sie sich intensiv informieren, wenn Sie oder Ihre Kinder auf betäubungsmittelhaltige Medikamente angewiesen sind oder die Mittel missbräuchlich anwenden. Nutzen Sie BtM-Medikamente missbräuchlich und es fällt Polizeibeamten auf, kann sich zu dem der Verdacht des illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln ergeben, wenn sie nicht nachweisen können, die Mittel legal (nach ärztlicher Verordnung mit BtM-Rezept) bezogen zu haben.

Weitere Regeln zur Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss bestimmter Substanzen finden sie auch im § 24a StVG. Dort sind auch Höchstgrenzen festgelegt.

Fazit:

Sicherlich hat jedes Medikament im speziellen Krankheitsfall seine Berechtigung. Ich betone das in meinen Seminaren immer wieder. Wir leben in einer Epoche, in der wir durch die Therapiemöglichkeiten und die vorhandenen Medikamente in der Lage sind selbst schwerste Schmerzzustände oder lebensbedrohliche Krankheiten zu bekämpfen. Die Menschheit hatte noch so gute Möglichkeiten. Doch derzeit kippt die Lage. Zunehmender Substanzmissbrauch lässt für die nahe Zukunft mehr gesetzliche Einschränkungen erwarten. Aus meiner Sicht war die massive METHYPHENIDAT-Verordnung, gepaart mit dem Drang vieler, sich selbst und die Kinder immer leistungsfähiger, konzentrierter und besser zu machen und dazu Medikamente zu nutzen, einer von den Gründen, die die Bereitschaft zur missbräuchlichen Nutzung bestimmter Medikamente förderte.

Doch sind die derzeitigen Verordnungsmengen von METHYLPHENIDAT, bei einer objektiven Nutzen-, Risiko-Bewertung, sinnvoll und gerechtfertigt? Sollten wir nicht intensiv darüber nachdenken, ob wir weiterhin den Wahn nach immer mehr Leistung, Konzentration und Schönheit anzustreben wollen und ihn sogar mit Pillen unterstützen, die uns körperlich aber auch rechtlich schaden können?

Wir müssen umdenken, bevor es zu spät ist. Und dies gilt sowohl für die Verordnung durch Ärzte als auch für Substanzmissbrauch mit METHYLPHENIDAT haltigen Präparaten und anderen hochwirksamen Medikamenten.

Wollen Sie mehr erfahren, kann ich Ihnen meine Bücher „AD(H)S – METHYLPHENIDAT – Kriminalität? – Ein Zusammenhang?“ (ISBN 978-3-00-032476-5 über f.h.wimmer@gmx.de) und „Drogen- und Substanzmissbrauch im Unternehmen“ (BOORBERG-Verlag ISBN 978-3-45-06207-8) empfehlen. Außerdem  stehe ich jederzeit als Referent zur Verfügung, um aus meiner dienstlichen Erfahrung und meinen Recherchen zu den Büchern zu berichten und durch Fallbeispiele darzustellen, welche Folgen entstehen können und wo ich Alternativen zu METHYLPHENIDAT sehe.

Herzlichen Dank an F.H. Wimmer – Kriminalbeamter a.D. / Buchautor „AD(H)S-METHYLPHENIDAT-KRIMINALITÄT?“

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